Präambel: Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für die Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt sie für das vorliegende Geschäft als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsbedingung.
A. Hardware
1. Vertragsgrundlage: Für den vorliegenden Vertrag -einschließlich Umfang der Lieferung- sind die schriftliche Auftragsbestätigung sowie für Abweichungen deren Inhaltes von Auftragserteilung das beiderseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend.
2. Preise: Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer Auftragsbestätigung gennanten Preise zuzüglich der bei Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Versandort ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
3. Lieferfristen: Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder ggf. später zugesagten Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im Rahmen branchenüblicher Angemessenheit. Sie werden nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als "bindende Lieferfrist" bezeichnet worden sind. Gegenüber Nichtkaufleuten -oder gegenüber Kaufleuten für nicht zu ihrem Betrieb gehörende Geschäfte- gilt ergänzend die Regelung des § 10 Ziffer 1 in Verbindung mit § 24 AGB-Gesetz. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten behindert (z. B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung), so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
4. Gefahrenübergang: Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Verzögert sich die Absendung ohne unser Verschulden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt durch uns zu Lasten des Kunden. Wir eine Transportversicherunng nicht gewünscht, hat der Kunde uns dies vorher rechtzeitig schriftlich zu erklären.
5. Eigentumsvorbehalt: Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, solange noch eine Verbindlichkeit des Kunden, aus welchem Grunde oder Rechtsgeschäft auch immer, uns gegenüber besteht. Verpfändung oder Sichrungsübereignung des Liefergegenstandes vor völliger vertragsgemäßer Zahlungserfüllung ist unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Maßnahmen durch Dritte sind wir vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Mängelhaftung Unsere Haftung für Mängel am Liefergegenstand erfolgt ausschließlich nach dem Gewährschein des jeweiligen Hardware- lieferanten. Unmittelbar nach Lieferung erkennbare Mängel werden nur anerkannt, wenn sie uns unverzüglich angezeigt worden sind. Soweit Betsimmungen des AGB-Gesetztes zwingend Zusätzliches bzw. Anderes vorschreiben, ist im Falle deren zwingenden Anwendungsbereiches diesen zu entsprechen.
7. Sonstige Ersatzansprüche Über die genannten Mängelhaftungsansprüche hinaus können keinerlei Ansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, wegen etwaiger Beanstandungen seitens des Kunden gegen uns geltend gemacht werden, die mit dem vertragsgegenständlichen Kauf ,der Benutzungsüberlassung, der Lieferung oder dem Liefergegenstand selbst zusammen- hängen. Dieses gilt insbesondere auch hinsichtlich Folgeschäden oder in bezug auf positive Vertragsverletzung. Ausgenommen hiervon sind grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Papenburg, auch wenn der Vertragspartner in seinen Geschäftsbedingungen einen anderen Ort angegeben hat.
B. Software/Dienstleistungen Für Beschaffung und Lieferung von Software gelten Konditionen wie für Hardware, jedoch mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen.
1. Begriffsbestimmungen: Software umfaßt jeweils alle für die betreffende(n) Alnage(n) von uns schriftlich angebotenen Programme.
2. Lieferumpfang und -fristen: Unbeschadet von dem unter "Hardware", Ziffer 4 Gesagten gilt folgendes: a) Vertragsgemäße Lieferung der Software sowie einschlägige Termineinhaltungen gemäß Angebot und Auftragsbestätigung können nur dann gewährleistet werden, wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen bzw. Geräte einschließlich erschöpfender Auskunft über alle einschlägigen organisatorischen Belange seines Geschäftsbetriebes sowie die vereinbarte Mitarbeit entsprechend dem zwischen uns und ihm schriftlich vereinbarten Terminplan rechtzeitig zur Verfügung stellt. Spätere Wünsche oder Änderungsbegehren des Kunden gehen zu dessen Last und Kosten. b) Wird auf Wunsch des Kunden eine Änderung des in der Auftragsbestätigung gennanten Leistungsumpfangs erforderlich, entfällt die verbindlichkeit des in der Auftragsbestätigung zugesagten Liefertermines. Es bedarf neuer schriftlicher Vereinbarung. c) Die Übergabe der Programme an den Kunden erfolgt mit schriftlicher Übernahmeerklärung durch ihn. Wird uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Programme nicht zugeleitet, und /oder schweigt der Kunde, gelten die Programme als angenommen.
3. Eigentumsrecht: Bei Lieferung von Anwendersoftware in Form von Standard- oder Bibliotheksprogrammen wird der Liefergegenstand dem Kunden lediglich zur unbefristeten Eigennutzung überlassen, bleibt jedoch in unserem Eigentum. Bei Anwendersoftware in Form von speziell für den Kunden erstellten Programmen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß diese Programme in unsere Programmbibliothek zur allgemeinen Nutzung aufgenommen werden.
4. Vertraulichkeit: Wir verpflichten uns, alle im Rahmen der Softwareerstellung und -lieferung uns bekanntwerdene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren. Wir werden diese Verpflichtungen in gleicher Weise allen einschlägig beschäftigten Mitarbeitern von uns aus auferlegen. Der Kunde übernimmt die gleiche Verpflichtung für sich und in bezug auf seine Mitarbeiter hinsichtlich unserers Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses.
5. Mängelhaftung: a) Sämtliche Programme werden vor Herausgabe sorgfältig geprüft. An Stelle der Haftung nach A Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen tritt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. b) Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Anprüche (Ersatz für mittelbaren oder unmittelbarern Schaden) gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche aus Nebenabreden oder Nebenverpflichtungen.
6. Urheberrechte: Programme, Handbücher und sonstige Dokumentationen sind urherberrechtlich geschützt. Das Duplizieren und die Weitergabe von Programmen oder Programmteilen, der Nachdruck oder die fotomechanische Vervielfälltigung der Handbücher und deren Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
7. Quellenprogramme: Die zur Erstellung und Pflege der Anwenderprogramme erforferlichen Quellen-Codes werden in unseren Geschäftsräumen verfügbar gehalten. Wir verflichten uns, die Quellenprogramme unverzüglich an den Anwender zu übergeben, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, die Wartung und Pflege der Software zu garantieren oder durchzuführen. Sobald wir die Pflege wieder selbst durchführen können, hat der Kunde die Quellenprogramme zurückzuübertragen. Für den Fall, daß der Softwarehersteller seine Geschäftsfähigkeit einstellt oder seine Firma auflöst oder verkauft, räumt er dem Kunden bereits jetzt ein Vorverkaufsrecht bezüglich der Quellenprogramme ein, die der Softwarekunde für die Pflege und Wartung der vom ihm genutzten Programme benötigt. Die Verpflichtung des Softwareherstellers gegenüber dem Kunden zur Programmübergabe und Einräumung eines Vorkaufsrechts entfallen, wenn sich der Softwarehersteller bereits dem jeweiligen Hardware-Lieferanten entsprechend verpflichtet hat.
8. Ansprüche: Alle über die in diesen Bedingungen genannten Anprüche hinausgehenden Rechte wie Wandlung, Minderung, Ersatz von mittelbaren Schaden sind uns gegenüber ausgeschlossen.
Unwirksame Klauseln: Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamtkeit einer Bedingung ist der Kunde verpflichtet, sich mit uns über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksamen Bedingung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
|